Territorialgewässer

Territorialgewässer
Ter|ri|to|ri|al|ge|wäs|ser 〈n. 13zu einem an der Meeresküste liegenden Staat gehöriges Seegebiet mit Durchfahrtsrecht für andere Staaten

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Ter|ri|to|ri|al|ge|wäs|ser, das:
Hoheitsgewässer.

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Territorialgewässer,
 
vor einer Küste liegende Meeresteile, die nicht zur hohen See, sondern zum Staatsgebiet des Uferstaates gehören. Seit In-Kraft-Treten (16. 11. 1994) der Seerechtskonvention vom 10. 12. 1982 amtlich als Küstenmeer bezeichnet, zulässige Synonyme sind »Küstengewässer« oder »Territorialgewässer«.
 
Im Unterschied zu den maritimen Eigengewässern (Buchten, Mündungen, Häfen) bestehen in den Territorialgewässern Duldungspflichten des Uferstaates zugunsten friedlicher Durchfahrt (»innocent passage«) der Schiffe fremder Staaten. Fischerei (Fischereirecht) und Ausbeutung der Meeresschätze sowie die Küstenschifffahrt (Kabotage) darf der Uferstaat seinen Angehörigen vorbehalten. Zur Gebietshoheit gehören auch die Luftsäule über und der Meeresgrund unter den Territorialgewässern. Art. 3 der Seerechtskonvention bestimmt, dass jeder Staat das Recht hat, die Breite seiner Territorialgewässer bis zu einer Grenze festzulegen, die höchstens 12 Seemeilen von den in derselben Konvention festgelegten Basislinien (Niedrigwasserlinien entlang der Küste) entfernt sein darf. Sonderbestimmungen gelten für Inseln, Einbuchtungen und Einschnitte der Küste, Reeden, innere Gewässer, die wegen der zu geringen Breite einer Buchteinfahrt vom hohen Meer abgeschlossen würden, und ähnliche Sonderfälle. Grundprinzip für die Festlegung der Grenze zwischen Territorialgewässern und der hohen See ist die Herstellung einer möglichst geraden Basislinie (Ausnahme: so genannte »historische« Buchten). Deutschland hat am 1. 1. 1995 die deutschen Territorialgewässer auf 12 Seemeilen festgesetzt. Eine Abweichung bildet infolge des Deutsch-Polnischen Grenzvertrages vom 14. 11. 1990 die seitliche Abgrenzung zu Polen. (Dreimeilenzone, Fischereigrenze, Meer, Schelf, Seerecht)
 

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Ter|ri|to|ri|al|ge|wäs|ser, das: Hoheitsgewässer.

Universal-Lexikon. 2012.

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